Forderungsmanagement

Inkasso & Zwangsvollstreckung

Sie haben unbezahlte Rechnungen, wollen ein Darlehen zurückfordern, haben Mietforderungen, die nicht bezahlt werden und ein Ihr Schuldner reagiert nicht auf Zahlungserinnerung und Mahnung, dann können wir Ihnen helfen Ihre Forderungen durchzusetzen.

Wir wissen, wie wir Ihre offenen Forderungen beim Schuldner durchsetzen können und kennen den Ablauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens.

Sollten außergerichtliche Versuche mal keinen Erfolg haben, können wir für Sie im Mahnverfahren oder auf dem Klageweg vor Gericht den notwendigen Vollstreckungstitel erhalten und Ihr Geld einfordern.

Wenn nötig, leiten wir für Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner ein.

Das spart Ihnen Zeit und Sie können sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.

Zwangsvollstreckung

Ein Titel zur Vollstreckung liegt vor.

Das kann ein Titel auf Zahlung, Herausgabe, Räumung aber auch ein Unterhaltstitel sein.

Und trotzdem erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung nicht. Dann leiten wir Sie für Sie die Zwangsvollstreckung ein:

• Lohnpfändung

• Kontopfändung

• Zwangsversteigerung

• Zwangsverwaltung

NEHMEN SIE UNTER 040 – 2549 1102 KONTAKT ZU UNS AUF. WIR SETZEN UNS FÜR IHRE INTERESSEN EIN UND HELFEN IHNEN GERN BUNDESWEIT!

Kosten

Für das Forderungsmanagement fallen unterschiedliche Kosten an.

Diese sind zum Beispiel von der Höhe der Forderung oder dem Aufwand und Umfang der außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit abhängig.

In den meisten Fällen gilt jedoch, wer vor Gericht unterliegt, muss die Gerichtskosten und Anwaltskosten zahlen.

Vor Beauftragung sprechen wir über die voraussichtlichen Kosten und unterbreiten Ihnen ein transparentes, kosteneffizientes Kostenangebot.

Bei Forderungen innerhalb oder aus der EU

CISG

Merkblatt für Unternehmen

Hier können Sie das offizielle Merkblatt für Unternehmen lesen Info
CISG

Infografik für Verbraucher

Hier können Sie die offizielle Infografik für Verbraucher lesen. Info
CISG

Merkblatt für Rechtsberufe

Hier können Sie das neueste offizielle Merkblatt für Angehörige der Rechtsberufe lesen. Info