VERKEHRSRECHT

VERKEHRSRECHT - UNFALLREGULIERUNG FÜR GESCHÄDIGTE

Der Unfallgegner und dessen KFZ - Haftpflichtversicherung verfolgen immer eigene Interessen, gegen die Sie als Geschädigter alleine kaum ankommen. Nach einem Verkehrsunfall sollten die Beteiligten an Ihren Verkehrsanwalt verweisen. Auch wenn Sie eindeutig unschuldig sind, kann es sein, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Ansprüche kürzt. Diese ist daran interessiert Ihnen letztendlich so wenig wie möglich zu zahlen und kürzt Ihre Ansprüche. Mit unserer Vertretung an Ihrer Seite bei der Schadensregulierung setzen wir Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall zielgerichtet und konsequent durch. Ihre Ansprüche umfassen zum Beispiel Reparaturkosten, Sachverständigungskosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall aber auch Schmerzensgeld. Wir übernehmen für Sie die außergerichtliche und gerichtliche (Unfall-) Schadensregulierung von Sach- und Personenschäden. Die Erfahrung zeigt, dass Unfallbeteiligte, die von einem Rechtsanwalt vertreten werden in Regel höhere Schadenersatzansprüche erhalten als Beteiligte, die allein Ihre Rechte wahren wollen. Der schuldige Unfallverursacher beziehungsweise dessen Kfz- Haftpflichtversicherer trägt – bis auf wenige Ausnahmen – auch die Kosten der Inanspruchnahme Ihres Anwaltes.

VERKEHRSRECHT UND UNFALLREGULIERUNG FÜR AUTOHÄUSER

Ihr Kunde hatte einen Verkehrsunfall? Sie möchten sich auf Ihre Arbeit konzentrieren und wollen die Unfallregulierung in kompetente Hände geben? Wir übernehmen gern für Sie Abwicklung und komplementieren Ihren Kundenservice. Wir vertreten Sie beziehungsweise Ihren Kunden bei der Unfallschadenregulierung. Informieren, vermitteln oder beauftragen Sie uns am besten noch am Unfalltag. Wir regeln alles Weitere für Sie und Ihre Kunden und setzen Ansprüche nach einem Verkehrsunfall zielgerichtet und konsequent durch.

VERKEHRSRECHT FÜR UNTERNEHMER

Sie haben einen Fuhrpark und Schadenaufkommen? Überlassen Sie die Diskussionen und Schadenregulierung mit den spezialisierten und regelmäßig geschulten Sachbearbeitern des gegnerischen Haftpflichtversicherers uns. Das spart Ihnen Zeit und Sie können sich auf Ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren. In vielen Fällen zahlt der Gegner unsere Kosten. Bei Notwendigkeit leiten wir ein gerichtliches Gutachten im Rahmen von selbständigen Beweisverfahren ein. Wird eine Klage erforderlich, übernehmen wir das und betreuen Sie das gesamte Verfahren

VERKEHRSRECHT - ABWICKLUNG VON KAUF- UND LEASINGVERTRÄGEN

Das Auto, dass Sie gekauft oder geleast haben hat Mängel? Wir machen Ihre Ansprüche aus einem Autokauf oder Fahrzeugleasing geltend. Von der Beseitigung der Mängel bis hin zur Rückabwicklung des Vertrages und der Rückzahlung des Kaufpreises. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

NEHMEN SIE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL AM BESTEN UNVERZÜGLICH UNTER 040 – 2549 1102 oder 039608- 249767 KONTAKT ZU UNS AUF.

WIR SETZEN UNS FÜR IHRE INTERESSEN EIN UND HELFEN IHNEN GERN BUNDESWEIT!

RECHTSANWALTSGEBÜHREN

Wenn Ihr Unfallgegner schuld ist, sind die Rechtsanwaltskosten genau wie die Reparaturkosten des Fahrzeuges und andere Ansprüche vom Schädiger und dessen Versicherung zu ersetzen. Sollten Sie selbst einen Verkehrsunfall verursacht haben, fragen Sie vor Beratung und Mandatserteilung nach den voraussichtlichen Kosten. Ein transparentes Kostenangebot gibt Ihnen Sicherheit.

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung können die Kosten mit dieser abgerechnet werden.

Wir können auch schauen, ob Sie einen Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

Wir finden sicher eine Lösung.